Franchise-Vertrag

Der Franchise-Vertrag ist so individuell
wie Ihr – geplantes – Franchise-System.



Erst eine fundierte Know-how-Dokumentation und ein klarer Franchise-Vertrag machen Ihr Unternehmen zu einem Franchise-Unternehmen. Ein Franchise-Vertrag, der Ihr Franchise-System detailliert und verständlich „schwarz auf weiß“ juristisch abbildet, ist ein Qualitätsindiz für Ihre Franchise-Partnerschaft. Er vermittelt Vertrauen in den Verhandlungen mit Interessenten. Daher sind Individualität und Professionalität in der Erstellung und der laufenden Aktualisierung Ihres Franchise-Vertrages unverzichtbar.

OHNE ANWALT GEHTS NICHT

Ein fremder Vertrag oder ein beispielhafter Mustervertrag können die Rechte und Pflichten Ihrer Franchise-Partnerschaft nicht umfassend und präzise genug wiedergeben.

Ihr Franchise-Vertrag darf nach den gesetzlichen Bestimmungen nur von einem Rechtsanwalt formuliert werden. Da es kein Franchise-Gesetz gibt, kann dies nur ein Spezialanwalt sein, der laufend die Entwicklung der Rechtssprechung verfolgt. Bevor der Rechtsanwalt Ihren Franchise-Vertrag in die juristisch notwendige Form gießt, erarbeiten wir mit Ihnen einen Regelungskatalog bzw. checken in Ihrem bestehenden Franchise-Vertrag die „Spielregeln“ Ihrer Franchise-Partnerschaft. Durch unsere Vorleistungen erhalten Sie einen nachhaltigen, klar formulierten und „verkäuflichen“ Franchise-Vertrag und straffen gleichzeitig Ihre Investitionen in den Rechtsanwalt.

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