Franchising und die Abgrenzung zu anderen Vertriebsarten

Mag. Waltraud Martius

Franchising wird oft als „die modernste Vertriebsmethode“ bezeichnet. Wie unterscheidet sich nun diese Partnerschaft für den gemeinsamen, wirtschaftlichen Erfolg von anderen, ähnlichen Vertriebsarten hinsichtlich Ausmaß und Intensität der Kooperation aber auch in rechtlichen und organisatorischen Belangen?

Beim Vertragshändlersystem steht der Warenvertrieb im Vordergrund. Der Vertragshändler erhält – im Gegensatz zum Franchise-Nehmer –
kein Geschäftskonzept und keine laufende Unterstützung durch den Franchise-Geber. Das Franchise- System zeichnet sich durch ein wesentlich strafferes Management-, Organisations-, Marketing- und Werbekonzept aus.

Der Handelsvertreter bzw. der Agent ist für einen oder mehrere Hersteller im fremden Namen und auf fremde Rechnung tätig. In der Regel bringen Handelsvertreter kein eigenes Kapital ein und sind nicht an Verlusten beteiligt, sie tragen also kein eigenes Warenrisiko. Als selbständiger Unternehmer vermittelt der Franchise-Nehmer keine Geschäfte, sondern handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

Lizenzverträge überlassen dem Lizenznehmer die Rechte zur Nutzung von gewerblichen Schutzrechten (Marke, Patent, Name usw.). Der Einfluss des Lizenzgebers auf den Lizenznehmer ist sehr begrenzt. Lizenzsysteme haben weder ein eigenes Betriebs- noch ein eigenes Marketingkonzept. Franchise-Systeme hingegen besitzen in der Regel ein einheitliches Marketingkonzept, das wesentlich zu einer Bindung aller Beteiligten an das System beiträgt und den einheitlichen Marktauftritt nach Außen gewährt. …