3 Tipps für Franchise-Nehmer bei der Suche und Auswahl eines Franchise-Systems

Mag. Waltraud Martius

Franchising nennt man auch „Partnership for Profit“

Wichtig ist, dass der Aspekt dieser Partnerschaft für den gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg auch von beiden Seiten gelebt wird. Woran erkennt man das? Daran, dass es ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und Pflichten für den Franchise-Geber wie den Franchise-Nehmer gibt. Diese „Spielregeln“ der Partnerschaft sind im Franchise-Handbuch dokumentiert. Also unbedingt nach der Know-how-Dokumentation fragen. Der Franchise-Nehmer sollte vor Vertragsunterzeichnung die Möglichkeit erhalten – im Beisein des Franchise-Gebers – das Franchise-Handbuch in Ruhe zu lesen und Fragen stellen zu können. Der Franchise-Nehmer darf das Handbuch zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mit nach Hause nehmen.

Franchising bietet erprobte Konzepte

D.h. holen Sie sich als potentieller Franchise-Nehmer Referenzen zu dem Franchise-System ein! Ein seriöser Franchise-Geber wird dem Interessenten immer eine Liste aller bestehenden Franchise- Nehmer aushändigen bzw. auf die gemeinsame Website verweisen, sodass er die Möglichkeit erhält Gespräche zu führen und Informationen einzuholen.

Franchising ist keine Lizenz zum Gelddrucken

Die Partnerschaft in einem Franchise-System zeigt sich in den Leistungen, die der Franchise-Geber für seine Franchise-Nehmer einbringt genauso, wie im Arbeits- und Kapitaleinsatz des Franchise- Nehmers und in der Bezahlung von Franchise-Gebühren. Also, fragen Sie als zukünftiger Franchise- Nehmer nach dem sogenannten „Franchise-Paket“ – nach dem Leistungsspektrum, dass der Franchise-Geber anbietet. Fixpunkte eines jeden Franchise-Paketes sind etwa: laufende Beratung und Betreuung, ein erprobtes Unternehmenskonzept (Produkte und / oder Dienstleistungen), Einrichtungs- und Ausstattungskonzept, Marketing-Konzepte und -Instrumente, Wirtschaftsplanung, Controlling- und Benchmarking-Tools, Aus- und Weiterbildungskonzept, Systemschutz (Schutzrechte, Franchise-Handbuch, Franchise-Vertrag). …